Auf der Suche nach einem kompetenten Augenarzt stoßen Patienten zunehmend auf die Titel-Bezeichnung „FEBO“, die hinter dem Namen des jeweiligen Arztes angegeben wird. Die Zusatzbezeichnung FEBO steht für „Fellow of the European Board of Ophthalmology“ und gilt auch als Europäischer Facharzt für Augenheilkunde.

Die Zusatzbezeichnung wird von der Europäischen Fachgesellschaft für Augenheilkunde (European Board of Ophthalmology, EBO) vergeben und soll eine einheitliche und erstklassige Ausbildung der europäischen Augenärzte gewährleisten. Die schriftliche und mündliche Prüfung findet einmal jährlich in Paris statt – für Ärzte in Deutschland ist die Teilnahme freiwillig. Dennoch dient die Zusatzbezeichnung dem Patienten, das fachliche Wissen des Arztes vorab besser einschätzen zu können.

Für die schriftliche Prüfung müssen die Teilnehmer 52 Fragen nach dem Multiple-Choice-Verfahren beantworten, die Themen stammen als allen relevanten Bereichen der Augenheilkunde, wie etwa Sehhilfen und Kontaktlinsen, Kinderophthalmologie und Schielen, Sehschwächen und Fehlsichtigkeiten sowie Pharmakologie und Therapie. Bei der mündlichen Prüfung stellen die Kandidaten ihr Wissen in vier Panels mit einer Dauer von je 15 Minuten unter Beweis, dabei stehen die Anamnese (Datenerfassung), die Diagnose und die Therapie im Vordergrund. Der Kandidat muss einen angemessenen Plan für die medizinische und chirurgische Behandlung des Patienten erstellen.

Die Prüfung zum Europäischen Facharzt für Augenheilkunde gewinnt zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 2015 nahmen mehr als 500 Kandidaten aus 28 europäischen Ländern an den Prüfungen teil. In den Jahren zuvor waren es 453 (2014), 440 (2013) und 358 (2012).