Die Frage nach dem Mindestalter für Augenlasern erreicht uns sehr häufig. Tatsächlich gibt es eine Altersgrenze für das Augenlasern, es liegt bei 18 Jahren. Jüngere Patienten werden in der Regel nicht behandelt, weil das Auge zu diesem Zeitpunkt nicht ausgewachsen ist. Auch ältere Patienten bis 21 oder 22 Jahre werden mitunter nicht operiert, sollte nach der Voruntersuchung unklar sein, ob das Auge des Patienten noch wächst.

Ob eine Behandlung möglich ist, kann der Arzt erst nach einer Untersuchung der Augen feststellen. Insofern ist die Angabe des Mindestalters beim Augenlasern auch schwierig. Darüber hinaus werden Augen von jüngeren Patienten behandelt, wenn sie schwere körperliche Beeinträchtigungen haben und von einer Behandlung – wenn auch nur vorübergehend – profitieren. Liegt eine Erkrankung der augeneigenen Linse vor, etwa ein Grauer Star, wird teilweise auch im Kindesalter schon operiert. Das Mindestalter für Augenlasern richtet sich also immer auch nach der Art und Schwere der Fehlsichtigkeit und dem Nutzen, den eine Behandlung bringen kann.