Im Polizeidienst ist es wichtig, stets gut sehen zu können, notfalls auch ohne Sehhilfe. Deshalb gibt es für Bewerber eine Mindestvoraussetzung bei der Sehfähigkeit. Für Bewerber unter dem 20. Lebensjahr gilt eine Sehstärke ohne Sehhilfe von mindestens 50 Prozent, über dem 20. Lebensjahr dürfen es nicht weniger als 30 Prozent sein. Die Bewertung ohne Sehhilfe ist wichtig, weil gerade Polizistinnen und Polizisten im Dienst schnell ihre Brille verlieren können, etwa in einem Handgemenge. Darüber hinaus gilt: Kontaktlinsen sind verboten, weil bei Kontakt mit Reizgas schwere Komplikationen auftreten können. Es gibt aber eine Alternative zur Brille: Augenlasern für den Polizeidienst.

Augenlasern im Polizeidienst: Anforderungen

Die Anforderungen für Augenlasern bei der Polizei werden von den jeweiligen Bundesländern festgelegt. Deshalb empfiehlt es sich, bei Interesse beim Einstellungsberater nachzufragen. Vor allem die Methode des Augenlasern für den Polizeidienst spielt eine wichtige Rolle, zudem wird in einigen Bundesländern darauf geachtet, wie lange die Operation zurückliegt.

PRK und LASIK im Polizeidienst

Augen lasern

Grundsätzlich wird bei den Methoden zwischen der PRK und der LASIK unterschieden – gleiches gilt auch für die LASEK und Femto-LASIK. Einige Bundesländer schreiben vor, dass ausschließlich mit der PRK oder LASEK behandelt werden darf. Bei dieser Entscheidung spielt vor allem der Flap der LASIK und Femto-LASIK eine Rolle, der beim Einsatz im Polizeidienst nachteilig sein kann. 

Denn während bei der PRK und LASEK die oberste Schicht der Hornhaut entfernt wird und nach der Behandlung nachwächst, präpariert der Operateur bei der LASIK und Femto-LASIK eine dünne Lamelle in der Hornhaut, die nach dem Augenlasern zurückgeklappt wird. Durch große Einwirkung von Gewalt, so die Argumentation, könne sich der Flap lösen.

Allerdings gibt es Vorteile auf Seiten der LASIK und Femto-LASIK. Patienten können direkt am Tag der Operation bzw. am Folgetag wieder gut und scharf sehen, wogegen Patienten nach einer PRK oder LASEK meist einige Wochen benötigen, bis die gewünschte Sehstärke erreicht wird. Darüber hinaus sollten Patienten darauf achten, möglichst eine Augenlaser-Behandlung mit Wellenfrontoptimierung zu erhalten, um ein noch besseres Resultat nach der Operation zu erhalten.

Fristen für Augenlasern im Polizeidienst

Neben der Methode spielen auch Fristen eine wichtige Rolle bei der Frage, ob Augenlasern für den Polizeidienst erlaubt ist. Manche Bundesländer fordern mindestens ein Jahr zwischen der Behandlung und dem Dienstantritt. Andere Bundesländer sind strenger und setzen ein Jahr als Minimum zwischen dem Augenlasern und der Bewerbung voraus. Anwärter müssen demnach schon früh entscheiden, wann sie den Dienst bei der Polizei antreten möchten und müssen entsprechend ihre Augenlaser-Behandlung planen.

Eine Alternative zum Augenlasern bei der Polizei kann auch eine Linsenimplantation sein. Auch hier gilt: Beim Einstellungsberater nachfragen, bevor man sich für eine Behandlung entscheidet.