Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Augenlaser-Operation oder für einen Linsenaustausch? Welche privaten Krankenversicherungen erstatten den Eingriff? Was muss ich beachten, wenn ich die Kostenübernahme beantrage? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier. 

Übernahme bei Privaten Krankenversicherungen

Viele private Krankenversicherungen fangen an, in ihren neuen Policen die Kosten einer Augenlaserbehandlung in Teilen oder gesamthaft zu übernehmen. Doch auch wenn eine Übernahme in Ihrem Versicherungsvertrag nicht explizit erwähnt ist und Sie darüber nachdenken, eine Behandlung durchzuführen, dann können Sie immer häufiger auf die Kulanz der Versicherung hoffen. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung gilt das Augenlasern auch ohne eine bestimmte Klausel bei den privaten Krankenversicherungen immer öfter als erstattungsfähig. Dafür muss generell der Fall vorliegen, dass die Durchführung der Behandlung die Verwendung einer Brille oder Kontaktlinsen überflüssig machen kann oder eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Argumentation der Antragsteller beruht darauf, dass Fehlsichtigkeiten in der Regel eine Krankheit darstellen und die Hilfsmittel wie Brille & Kontaktlinsen die Fehlsichtigkeit lediglich ausgleichen. Die Augenlaser-Operation ist demnach eine Behandlung, die auf die dauerhafte Heilung bzw. Besserung der “Krankheit” abzielt.

Laut einem Urteil vom 28.03.2017 des Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat, handelt es sich bei einer Fehlsichtigkeit um eine Krankheit. Demnach sind private Krankenversicherungen verpflichtet, die Augenlaser-Behandlung zu bezahlen, da das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen keine Heilbehandlung darstellt. Gern helfen wir Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen. Wir arbeiten eng mit einer Kanzlei zusammen, die bereits hunderte solcher Fälle in ganz Deutschland zugunsten ihrer Mandanten erfolgreich zum Abschluss bringen konnte.

Übernahme bei gesetzlichen Krankenkassen

In den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wie z.B. Barmer, AOK oder Techniker Krankenkasse ist die Übernahme der Kosten für eine Augenlaseroperation grundsätzlich nicht enthalten, da eine Augenlaserbehandlung in der Regel nicht als medizinisch notwendig angesehen wird und von Versicherungen in die Kategorie der Schönheits- bzw. Lifestyle-Operation eingeordnet wird. Allerdings ist diese Ansicht umstritten, da nur eine Laserkorrektur oder eine Linsenimplantation einen Sehfehler dauerhaft beheben kann. Mittels Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen wird diese nur temporär korrigiert. Insbesondere wer unter einer Brillen- oder Kontaktlinsenunverträglichkeit leidet, für den entsteht häufig eine medizinische Notwendigkeit, da für die Korrektur nur eine operativer Eingriff zur Wahl steht. Deshalb gab es schon mehrere Fälle, in denen gerichtlich festgestellt wurde, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung zum Teil oder in Gänze übernehmen muss. Die Wahrscheinlichkeit der Kostenübernahme ohne gerichtliche Auseinandersetzung ist hier allerdings zur Zeit noch sehr gering.

Augen Lasern Kosten

Was bedeutet „medizinische Notwendigkeit“?

Die medizinische Notwendigkeit der Augenlaserbehandlung gilt als Grundlage für die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen. Die Einschätzung geschieht durch einen Augenarzt und muss der Versicherung schriftlich vorgelegt werden. Diese entscheidet dann, inwieweit die Notwendigkeit den Bedingungen für eine Kostenübernahme in der Police entspricht.

Eine medizinische Notwendigkeit der Augenlaserbehandlung kann aus verschiedenen Gründen gegeben sein. Dazu zählen etwa:

  • Brillenunverträglichkeit: Eine Brillenunverträglichkeit kann durch mehrere Faktoren entstehen und macht sich häufig nach dem Erhalt einer neuen Brille bemerkbar. So kann es beispielsweise bei großem Dioptrienunterschied der Augen zu Problemen beim räumlichen Sehen oder zu unzumutbaren Druckstellen kommen.
  • Kontaktlinsenunverträglichkeit: Häufige Ursachen für eine Kontaktlinsenunverträglichkeit können z.B. Allergien oder dauerhaftes bzw. falsches Tragen der Linsen sein. Zu den Symptomen gehören dabei oft trockene und gerötete Augen. Experten schätzen heute die Komplikationen durch langjähriges Tragen von Kontaktlinsen zum Teil höher ein als eine Augenlaserkorrektur.

Wie wahrscheinlich ist die Kostenübernahme durch meine private Krankenversicherung?

In der Regel beruht die Kostenübernahme der privaten Versicherungen auf Kulanz. Es gibt aber einige Möglichkeiten mit denen sich die Chance auf die Erstattung der Kosten erhöht. So kommt es beispielsweise häufig vor, dass der erste Antrag bei der privaten Krankenversicherung abgelehnt wird, da nur nach der Versicherungspolice geschaut wird. Ist dies der Fall, so kann der Antrag auf erneute Prüfung eingesendet werden, womit er in der Regel in die Einzelfallprüfung kommt und dem Antragsteller ein persönlicher Ansprechpartner zugeteilt wird. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen, ist oftmals aber erfolgreich.

Wenn nicht, so zeigte sich aus unserer Erfahrung mit den privaten Krankenversicherungen und Kunden häufig die Möglichkeit, eine Verabredung mit der Versicherung einzugehen. Da fast immer eine jährliche Erstattung der Kosten für Sehhilfen bis zu einem bestimmten Betrag in der Police enthalten ist, kann es lohnenwert sein, sich diese z.B. für die nächsten zehn Jahre auszahlen und sich so die Behandlung bezuschussen zu lassen. Denn nach der Augenlaserbehandlung ist eine Sehhilfe ja nicht mehr nötig und dementsprechend entstehen zukünftig keine Erstattungen für Brille oder Kontaktlinsen. Die letzte Möglichkeit ist zudem die, die Übernahme der Kosten einzuklagen. Auch hier besteht aufgrund verschiedener Urteile eine gute Chance, dass die Kosten teilweise oder in Gänze übernommen werden.

Grundsätzlich gilt: Wer höhere Beträge zahlt, der hat oft auch Vorteile in der Kostenübernahme. Außerdem sollte die antragstellende Person hartnäckig bleiben und stringent argumentieren. Denn auch die Versicherungen haben im Regelfall kein Interesse an einer juristischen Auseinandersetzung.

Wie stelle ich meinen Antrag an die Krankenversicherung?

  1. Wir bieten Ihnen:
    • eine große Auswahl an Angeboten auf einen Blick
    • unabhängige Beratung auf Wunsch vor und nach der Behandlung
    • individuelle Unterstützung bei der Antragserstellung für die Versicherung
  2. Sie vereinbaren online einen Beratungstermin bei dem gewünschten Augenlaserzentrum.
  3. Bei Ihrer Erstberatung lassen Sie sich vor Ort einen Kostenvoranschlag für die vorgeschlagene Methode aushändigen.
  4. Sie reichen das Antragsschreiben, den Kostenvoranschlag und ggf. Atteste Ihres Augenarztes bei der Versicherung ein. 

Tipp: Hilfreich für den Antrag bei der Krankenversicherung kann außerdem der finanzielle Aspekt sein, der durch das Wegfallen von Brille oder Kontaktlinsen zum Tragen kommt. Da ein Großteil der Versicherungen eine jährliche Erstattung der Kosten für Sehhilfen bis zu mehreren hundert Euro anbietet, kann eine Rechnung darüber nützlich sein, welcher Betrag durch die Augenlaser-Behandlung gespart wird.

Nach der Antragstellung warten Sie entweder auf die Genehmigung der Krankenversicherung oder nehmen direkt die Voruntersuchung und den Eingriff wahr. Mit neuer Sehfähigkeit können Sie sich dann über die Kostenrückerstattung freuen.

Linsenimplantation – bei Grauem Star wird gezahlt

Die Kosten für eine Linsenimplantation werden oftmals nur von Krankenkassen übernommen, wenn der Eingriff medizinisch als unbedingt notwendig erachtet wird. Dies ist zum Beispiel bei einer Operation aufgrund einer Trübung der Linse (Grauer Star) der Fall.

Es kann aber auch vorkommen, dass die gesetzlichen Krankenkassen lediglich einen Krankenhausaufenthalt erstatten, die Implantation aber vom Patienten selbst gezahlt werden muss. Ebenso ist es möglich, dass nur die Operation, nicht aber die Materialkosten für die Linse selbst bezahlt werden. Zudem machen die Krankenkassen oft einen Unterschied zwischen den Kosten von Monofokallinsen und Multifokallinsen. Da letztere häufig nicht zwingend notwendig sind und eine Alternative zur monofokalen Variante darstellen, übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen nur die Monofokallinsenimplantation. Private Kassen dagegen zahlen meist auch das Einsetzen von Multifokallinsen. Es ist daher ratsam, sich zunächst bei der zuständigen Krankenkasse mit einem Kostenvoranschlag zu informieren, ob und inwieweit Beträge erstattet werden.

Gut zu wissen: Da die Preise einer Augenoperation nach der amtlichen Gebührenordnung der Ärzte berechnet werden, sind Patienten nicht dazu verpflichtet, einen günstigen Anbieter zu wählen, sondern können sich frei für einen Arzt entscheiden.

Urteile zur Kostenübernahme durch PRV

Patienten mit einer Fehlsichtigkeit sind im Alltag häufig eingeschränkt und leiden unter ihrem schwachen Sehvermögen. Während Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen nur die Symptome der Fehlsichtigkeit korrigieren, kann mit einer Augenlaser-Behandlung die Ursache korrigiert werden. Allerdings sind die Kosten für viele Patienten ein großes Hindernis, denn je nach Methode und Arztwahl kann eine Augenlaser-Operation für beide Augen zwischen 2.000 und 5.000 Euro kosten. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung können prüfen lassen, ob die Kosten für die Laserbehandlung von der Krankenkasse übernommen werden. Hier finden Sie weitere Informationen sowie Urteile von Gerichten zur Kostenübernahme für Augenlasern durch privaten Krankenversicherungen.