Bei der Entscheidung für eine Augenlaser-Behandlung spielt die finanzielle Belastung eine wesentliche Rolle. Was viele Interessenten nicht wissen: Krankheitskosten können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden und werden zum Teil vom Finanzamt erstattet. Hier erfahren Sie, welche Grenzwerte es gibt und wie die zumutbare Belastung gesenkt werden kann.

Kosten für Augenlasern von der Steuer absetzen

Augen Lasern Kosten

Ob die Kosten für eine Krankenbehandlung von der Steuer abgesetzt werden können, hängt maßgeblich von der Verhältnismäßigkeit zwischen den finanziellen Aufwendungen für die Behandlung ab und dem Grenzwert, ab dem eine außergewöhnliche Belastung festgestellt wird. Grundsätzlich können die unmittelbaren Kosten für die Behandlung als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls als Sonderaufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung angebracht werden.

Das Augenlasern gehört zu den gängigen Behandlungen, deren Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dafür reicht die Rechnung des Arztes oder der Klinik, ein ärztliches Attest muss nicht vorgelegt werden. Darüber hinaus können auch die Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Arztbesuch angerechnet werden, was vor allem für Patienten interessant ist, deren Arzt aus einer anderen Stadt kommt und deren Anreise mit höheren Ausgaben verbunden ist.

In welcher Höhe sind Kosten für Augenlasern absetzbar?

Damit Kosten für das Augenlasern oder die Behandlung anderer Krankheiten bei den Steuerausgaben abgezogen werden können, müssen sie innerhalb eines Jahres die zumutbare Belastung übersteigen. Dazu können auch andere außergewöhnliche Belastungen gezählt werden, etwa Unterhalts- oder Beerdigungskosten sowie Ausgaben für das Pflegeheim der eigenen Eltern, falls die Pflegeversicherung die Kosten nicht trägt.

Die Höhe der zumutbaren Belastung errechnet sich anhand des Einkommens, der Anzahl der Kinder und dem Steuertarif – also ob man verheiratet oder ledig ist. Folgende Übersicht gibt Auskunft über die zumutbare Belastung.