Die Kosten für das Augenlasern können sich stark unterscheiden. Augenlaser-Behandlungen inkl. aller Untersuchungen findet man in Deutschland schon ab 795 € inkl. Mwst. Es gibt allerdings auch Anbieter, die sich im Premium-Segment positionieren und so eine Femto-LASIK für 2.600 € anbieten. Diese Differenz hat verschiedene Gründe. Zunächst liegt dies am Aufwand der jeweiligen Methode.
Die PRK und LASEK sind bereits erprobte Verfahren, deren Risiken langjährig bekannt und gut behandelbar sind. Zudem ist die benötigte Technik in den Augenlaserzentren bereits vorhanden und weniger kostenintensiv in der Anschaffung als zum Beispiel der Femtosekundenlaser, der bei der neueren Methode der Femto-LASIK eingesetzt wird. Es spielen zudem das Alter des Lasersystems und die Wartungshäufigkeit bei den Kosten für Augenlasern eine Rolle.
Gebührenordnung für Ärzte regelt Preise

Grundsätzlich wird die Laserbehandlung, wie alle medizinischen Leistungen in Deutschland, durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Allerdings macht auch die Erfahrung des Arztes, etwa anhand der Anzahl der durchgeführten Operationen, einen Kostenunterschied für die Patienten aus. Zusätzlich gilt es, den Leistungsumfang der Behandlung zu beachten, der in manchen Fällen Extrakosten nach sich zieht.
Deshalb ist es wichtig, sich die preislich enthaltenen Leistungen genau anzusehen und zu vergleichen, bevor die Entscheidung für ein Augenlaserzentrum gefällt wird. Auch in Abhängigkeit vom Standort des Augenlaseranbieters und von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen kann der Preis variieren. Trotzdem lohnt sich die Augenlaserbehandlung auf lange Sicht finanziell deutlich gegenüber dem langjährigen Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen.
Steuererklärung: Augenlasern steuerlich absetzbar
Bei den gängigen Augenlasermethoden (LASIK, LASEK und PRK) handelt es sich um wissenschaftlich anerkannte Verfahren und gängige Heilungsmethoden von Fehlsichtigkeiten. Deshalb erkennt die Finanzverwaltung die Laseroperation der Augen nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung und somit in der Steuererklärung als steuerlich absetzbar an. Dies ist ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests möglich. Auch das Einsetzen von künstlichen Linsen gilt als Standard-Methode und kann so von der Steuer abgesetzt werden. Die Höhe der Einsparung richtet sich nach der individuellen Situation des Steuerzahlers bzw. der Steuerklasse. Darüber kann oftmals ein Steuerberater genauere Auskünfte geben.

Augenlasern steuerlich absetzen
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LASIK – Risiken, Probleme und Komplikationen
BELIEBTESTE METHODE | MODERNSTE METHODE | ||
Methode | LASIK ab 895 € pro Auge | Femto-LASIK ab 900 € pro Auge | ReLEx SMILE ab 1600 € pro Auge |
Anwendungsbereich | Kurzsichtigkeit bis -10dpt. Weitsichtigkeit bis 4dpt. Hornhautverkrümmung bis 6dpt. | Kurzsichtigkeit bis -10dpt. Weitsichtigkeit bis 4dpt. Hornhautverkrümmung bis 6dpt. | Kurzsichtigkeit bis -10dpt. Weitsichtigkeit n.a. Hornhautverkrümmung bis -6dpt. |
Anwendung seit | 1990 | 2004 | 2011 |
Mindestalter | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
Mit Hornhautflap | ja | ja | nein |
Behandlungsdauer | 15 Min. | 15 Min. | 15 Min. |
Heilungsdauer | 1-2 Tage | 1-2 Tage | 1-2 Tage |
Besonderheit | geeignetes Verfahren bei einer regelrechten Hornhaut Hornhautdeckelchen wird mit einem Mikrokeratom präpariert schnelle Wiedererlangung der Sehschärfe geringe Ausfallzeit im Beruf 4-5 Stunden postoperative Schmerzen möglich hohe allgemeine Patientenzufriedenheit gutes Sehen am nächsten Tag, optimal nach ca. 14 Tagen | ideal bei dünner Hornhaut und hoher Fehlsichtigkeit präziserer Hornhautschnitt mittels Femtosekundenlaser weniger Ausschlusskriterien verglichen mit LASIK vorübergehende Trockenheit des Auges 4-5 Stunden postoperative Schmerzen möglich schnelle Wiedererlangung der Sehschärfe | ohne Hornhautdeckelchen(Flap) / kein Hornhautschnitt notwendig bei dünner Hornhaut geeignet Behandlung bei trockenen Augen geeignet erst ab -1,5 Dioptrien anwendbar Korrektur von Weitsichtigkeit nicht möglich optimale Sehfähigkeit nach einigen Tagen |
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